von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau Patente: Was Erfinder wissen müssen! Patente: Was Erfinder wissen müssen! So sichern Sie […]
Nach Ende eines Vertrags zwischen einem Designer und seinem Kunden stellen sich mehrere Fragen. Was dabei zu beachten ist und wie die Urheberrechte gestaltet sind.
Mit dem Ablauf des Jahres 2020 ist der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union endgültig besiegelt. Wie wirkt sich das auf europäische Unionsmarken aus? Muss man diese für die UK wieder eigens anmelden?
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Kann man, vorsichtshalber, einen „schnellen“ Gebrauchsmusterschutz anmelden und den dann später zu einem Patent aufwerten?“ Ob das möglich ist, weiß Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen.
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Ist nach dem Auslaufen eines Patentschutzes bei anderen tatsächlich der Weg frei, sich selbst eine (fast) identische Idee schützen zu lassen?“ Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen, weiß, ob das möglich ist.
„Lohnt es sich, einen Markennamen vorbeugend weltweit schützen zu lassen, auch wenn wir ihn auf absehbare Zeit nur im deutschsprachigen Raum nutzen wollen?“ Dr. Bertram Rapp kennt die Antwort.