„Lohnt es sich, einen Markennamen vorbeugend weltweit schützen zu lassen, auch wenn wir ihn auf absehbare Zeit nur im deutschsprachigen Raum nutzen wollen?“ Dr. Bertram Rapp kennt die Antwort.
„Traditionell verwenden wir bei Produktnamen ausschließlich Kleinschreibung und keine Umlaute – z.B. allgaeu. Ist das auch bei einer geschützten regionalen Herkunftsbezeichnung erlaubt oder muss dafür die offizielle Schreibweise gewählt werden, um den Schutz in Anspruch zu nehmen?”
„Kann es auch zur Zurückweisung eines Markenschutz-Antrags führen, wenn sich ein Markenname beim Aussprechen so ähnlich anhört wie ein anderer – insbesondere in anderen Sprachen (zum Beispiel ‚Dreier‘ und ‚Dryer‘)?“ Patentanwalt Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort.
„Kann man sich auch einen Allerwelts-Nachnamen als Marke schützen lassen, wenn dabeisteht, in welcher Branche man tätig ist?“ Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort.
Wer ein Unternehmen kauft, oder sich an einem beteiligt, ist natürlich auch an den Patenten interessiert. Doch können diese ohne Weiteres miterworben werden? Oder was muss man tun, um sich diese zu sichern? Unser Experte für Patentfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort.
So mancher zahlt Jahr um Jahr die Verlängerungsgebühren für ein gewerbliches Schutzrecht, obwohl dieses schon lange nicht mehr genutzt wird. Ist das sinnvoll?
Vor genau elf Jahren, zum Höhepunkt der damals durch die Insolvenz der Lehman Bank eingeläuteten Weltfinanzkrise, veröffentlichte ich in der Bayerisch-Schwäbischen Wirtschaft einen Artikel unter der Überschrift „Not macht erfinderisch“. Die damals geäußerten Gedanken könnten, wie ich finde, auch in der Krise, in der wir uns heute befinden, von Interesse sein.
Wer in Canada oder Indonesien Produkte oder Dienstleistungen vertreibt und hierfür Markenschutz benötigt, musste bisher aufwändige und komplizierte Anmeldeverfahren betreiben. Jetzt wird es einfacher.