Patentanwalt Dr. Betram Rapp

von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp
(Foto: Laura Cedrone/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

Kann ich mit Markenrechten auch Handel betreiben?

Wer eine Marke besitzt, genießt Markenschutz. Doch kann ich meine Markenrechte auch verkaufen?
 
B4B-Leser fragt:
 

„Kann man mit Markenrechten auch Handel betreiben? Und wie sieht es mit der Preisfindung aus?“

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Markenrechte, und zwar sowohl deutsche, internationale Marken und auch europäische Marken, sind frei übertragbare Wirtschaftsgüter. Sie können lizensiert, verpfändet und auch veräußert werden und damit Gegenstand des Handels sein.

Es entspricht auch der täglichen Praxis, dass Unternehmen, welche an einer bestimmten Marke interessiert sind, die aber bereits für ein anderes Unternehmen für die gleichen oder ähnlichen Dienstleistungen geschützt ist, anfragen, ob diese Marke käuflich zu erwerben sei. Besonders interessant hierbei ist, dass eine Marke auch teilweise verkauft werden kann, also nur für einen Teil der geschützten Waren beziehungsweise Dienstleistungen. Wurde eine Marke beispielsweise für Fleischwaren und Milchprodukte angemeldet und hat der Verkäufer nur Interesse an Fleischwaren, so kann er einem an Milchprodukten interessierten Käufer die Marke nur für letztere verkaufen. Die Marke wird dann geteilt, wobei der eine Teil beim Verkäufer verbleibt und der abgetrennte Teil an den Käufer übertragen wird.

Für die Preisfindung gibt es keine allgemeinen Regeln. Der Preis orientiert sich ausschließlich an den Interessen der beteiligten Parteien, wobei die unter der Marke erzielten oder zu erwartenden Umsätze sowie Vergleichsüberlegungen zu Markenlizenzen in der Regel eine bedeutende Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund kann es für die Anmelder von Marken interessant sein, den Markenschutz auf Waren oder Dienstleistungen auszudehnen, für die keine unmittelbare Benutzungsabsicht besteht, da die Marke dann später für die nicht interessierenden Waren beziehungsweise Dienstleistungen veräußert werden kann.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? 

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