Leistungen

Sie haben eine zündende Idee?

Sie haben eine technische Erfindung gemacht oder ein individuelles Produktdesign entworfen?

Vielleicht wollen Sie auch den Namen Ihres Produkts oder die Identität Ihrer Firma schützen? Dann sollten Sie ein Patent oder Design anmelden oder eine Marke registrieren lassen – denn, die Konkurrenz schläft nicht!

Ohne eingetragene Schutzrechte kann jeder Ihre Ideen oder gewerblichen Kennzeichen kopieren und damit verdienen, was eigentlich Ihnen zusteht.

Zur Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

 
  1. Allgemeine Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz und Entwickeln von Anmeldestrategien
  2. Recherchen zur Neuheit von Erfindungen und Designs
  3. Ausarbeiten von Schutzrechtsanmeldungen
  4. Einreichen von Schutzrechtsanmeldungen und Vertretung im amtlichen Prüfungsverfahren
  5. Verteidigung von Schutzrechten
  6. Markenkollisionsüberwachung
  7. Durchsetzung von Schutzrechten
  8. Aufrechterhaltung von Schutzrechten und Verwaltung von Schutzrechtsportfolios
  9. Gestaltung von Lizenzverträgen zur Verwertung von Schutzrechten und Know-How
  10. Vertragsgestaltung und Prozessentwicklung zur Erlangung und Vergütung von Rechten an Arbeitnehmererfindungen
  11. Vertragsgestaltung zum Erwerb oder Übertragung von Schutzrechten

Sie möchten Ihre Entwicklungen in kommerziellen Produkten einsetzen oder einen neuen Markennamen für Ihr Produkt etablieren?

Dann sollten Sie überprüfen, ob einer Vermarktung Ihrer Produkte und Marken Rechte Dritter entgegenstehen und, wenn dies der Fall ist, eine Strategie zur Vermeidung von Rechtsverletzungen entwickeln. Hierfür stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
 
  1. Recherchen zur Ausübungsfreiheit von technischen Produkten und Produktdesigns sowie Markenrecherchen
  2. Bewertung eines Verletzungsrisikos und Entwicklung von Umgehungslösungen
  3. Vorbereitung und Durchführung von Angriffen gegen Fremdschutzrechte
  4. Gestaltung von Verträgen zur Ausräumung von Kollisionen mit Fremdschutzrechten
  5. Abwehr von Verletzungsansprüchen, auch gegen Verletzungsklagen
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