Patentanwalt Dr. Betram Rapp

von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp
(Foto: Charrier Rapp & Liebau)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

Markenschutz: „Wann soll ich den Namen weltweit schützen lassen?“

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Lohnt es sich, einen Markennamen vorbeugend weltweit schützen zu lassen, auch wenn wir ihn auf absehbare Zeit nur im deutschsprachigen Raum nutzen wollen?“ Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen, kennt die Antwort.
 

Grundsätzlich sollte eine Marke für alle Staaten registriert werden, in denen sie gegenwärtig benutzt wird oder in absehbarer Zeit eine Benutzung aufgenommen werden soll. Gerade für den deutschsprachigen Raum bietet sich die Anmeldung einer deutschen Marke mit einer darauf basierenden internationalen Registrierung unter Benennung der Schweiz, Liechtensteins und Österreichs an.

Prophylaktische Markenanmeldung hat Verfallsdatum

In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, auch dann im Ausland Schutz zu beantragen, wenn eine unmittelbare Benutzung der Marke dort nicht beabsichtigt ist. Eine solche Ausnahme kann sein, dass mit der Marke für eine in Deutschland stattfindende Veranstaltung, eine Messe, einen Kongress oder ein Hotel geworben werden soll und man sicherstellen möchte, dass man auch im Ausland die exklusiven Rechte an der Vermarktung hat, obwohl die eigentliche Nutzung nur im Inland stattfindet. Allerdings ist zu beachten, dass eine Marke nach einiger Zeit (je nach nationalem Recht zwischen drei und fünf Jahre nach ihrer Eintragung) auf Antrag eines Dritten gelöscht werden kann, wenn sie in dem betreffenden Land nicht benutzt wird. Eine solche prophylaktische Markenanmeldung hat also gewissermaßen ein Verfallsdatum.

Die europäische Unionsmarke

Einen großen Vorteil bietet hier die europäische Unionsmarke. Diese gewährt Schutz in der gesamten Europäischen Union, auch wenn sie nur in einigen Staaten der Union benutzt wird. Somit wählen viele Unternehmen, die momentan nur im deutschsprachigen Raum tätig sind, vorsorglich die Unionsmarke, um einerseits sicherzustellen, dass die Marke nicht von einem Dritten benutzt und eingetragen wird und andererseits, um sich für den Fall einer territorialen Erweiterung der Geschäftstätigkeit abzusichern.

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