Schutzrechte

Erfindungen gehören zu den wichtigsten Vermögenswerten eines Unternehmens – aber nur, wenn sie geschützt sind. Ohne eingetragene Schutzrechte kann jeder Ihre Idee kopieren und damit verdienen, was eigentlich Ihnen zusteht. Für technische Erfindungen gibt es Patente und Gebrauchsmuster, für die Gestaltung von Produkten das eingetragene Design sowie für Firmen- und Produktkennzeichnungen die Marke. Diese Schutzrechte müssen bei den Patent- und Markenämtern in speziellen Verfahren angemeldet werden.

Patente

Patent

Patente betreffen technische Erfindungen und werden einem amtlichen Prüfungsverfahren unterzogen, das gewöhnlich einige Jahre dauert. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird das Patent erteilt und entfaltet seinen Schutz. Aufgrund der umfangreichen Prüfung durch das Patentamt ist die Rechtsbeständigkeit jedoch weitestgehend gesichert, so dass ein Patent ein starkes Schutzrecht darstellt. Durch ein Patent können sowohl Erzeugnisse wie z.B. Vorrichtungen, Anordnungen und Stoffe als auch Verfahren geschützt werden.

Basierend auf einer deutschen Patentanmeldung können innerhalb eines Jahres (sogenannte Prioritätsfrist) weitere Folgeanmeldungen für dieselbe Erfindung getätigt werden, wenn beispielsweise Patentschutz für das europäische Ausland oder auch weltweit begehrt wird.

Maßgeblich für den Schutzbereich eines Patents ist immer der Hauptanspruch. Nur was dort beansprucht wird, entfaltet auch Schutz. Zur Formulierung eigener Ansprüche und Auslegung der oft wenig eingängig formulierten Ansprüche fremder Patente ist immer eine sachkundige Beratung anzuraten. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und Ihre Erfindung durch den Anspruchswortlaut tatsächlich zutreffend wiedergegeben wird. Die Kunst besteht dabei darin, die für die Erfindung wesentlichen und notwendigen Merkmale zu abstrahieren und nur diese zu beanspruchen, so dass von dem Schutzbereich der Ansprüche nicht umfasste Umgehungslösungen bestmöglichst ausgeschlossen sind.

Ein erteiltes Patent bietet Schutz für maximal 20 Jahre ab Anmeldetag.

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patents. Ein Gebrauchsmuster schützt eine neue und gewerblich anwendbare technische Erfindung, die auf einem erfinderischen Schritt basiert. Wie auch der Patentschutz, kann das Gebrauchsmuster in allen Gebieten der Technik angemeldet werden. Ein Schutz von Verfahren (z.B. Arbeitsverfahren) ist allerdings nicht möglich.

Im Gegensatz zum Patent wird das Gebrauchsmuster nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft. Daraus ergibt sich vorteilhaft eine sehr schnelle Eintragung des Gebrauchsmusters innerhalb weniger Wochen, so dass Sie hierdurch sehr schnell zu einem Schutz Ihrer Erfindung gelangen. Nachteilig ist jedoch, dass die Wahrscheinlichkeit entsprechend höher ist, dass der Erfindungsgegenstand nicht rechtsbeständig ist. Eine solche Prüfung wird dann spätestens bei einem Vorgehen gegen mögliche Verletzer notwendig.

Als weiterer Unterschied zum Patent beträgt die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters nur maximal 10 Jahre ab Anmeldetag. Basierend auf dem Gebrauchsmuster können jedoch auch wie beim Patent innerhalb der einjährigen Prioritätsfrist nationale oder internationale Patentanmeldungen eingereicht werden.

Marken

Marke

Marken sind Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen und können Wörter, bildliche Darstellungen oder andere grafisch darstellbare Elemente sein, worunter auch sogenannte Hörmarken fallen, wie beispielsweise die bekannte Exquisa-Melodie. Eine eingetragene Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens hinsichtlich ihrer Herkunft zu unterscheiden. Das Publikum verbindet mit der Marke bestimmte Qualitätsvorstellungen, die durch den Markeninhaber gewährleistet werden.

Design-Icon

Design

Ein eingetragenes Design schützt das Design, also die äußere Gestaltung und die Form- und Farbgebung von Erzeugnissen. Nach Eintragung des Designs hat ausschließlich der Inhaber das Recht auf dessen Benutzung. Da das Design ohne amtliche Sachprüfung eingetragen wird, kann ein schneller Schutz zu günstigen Konditionen erreicht werden. Denn im Streitfall wird die Schutzfähigkeit des Designs zu Gunsten des Inhabers gesetzlich vermutet, im Zweifel muss also der potentielle Verletzer die fehlende Schutzfähigkeit beweisen.