Foto: istock Mandanteninformation Brexit und die Folgen für Marken und Designs Der Übergang von Europäischen Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern in nationale Rechte im Vereinigten Königreich zum […]
von Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz Patentanwalt Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau Patentrecht: „Wird es revolutioniert und wenn ja, wie?“ B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus […]
„Lohnt es sich, einen Markennamen vorbeugend weltweit schützen zu lassen, auch wenn wir ihn auf absehbare Zeit nur im deutschsprachigen Raum nutzen wollen?“ Dr. Bertram Rapp kennt die Antwort.
Raubkopien von Musiktiteln oder Filmen sind nicht die einzige negative Begleiterscheinung des Internets. Illegal kopiert und nachgeahmt werden auch Gestaltungen, Maschinen und Geräte.
„Lassen sich Arbeitszeitmodelle, die wir zugunsten unserer Employer Attractivity entwickelt haben und gezielt bewerben wollen, schützen – und sei es nur mit einem eigenen Namen?“ Die Antwort kennt unser Experte Dr. Stefan Gehrsitz.
Mitarbeiter sind das Gesicht eines Unternehmens. Es erscheint daher naheliegend, das Unternehmen mit Fotos und Namen von Mitarbeitern in der Außendarstellung zu repräsentieren, beispielsweise auf der Homepage des Unternehmens oder in Social-Media-Plattformen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter.
„Traditionell verwenden wir bei Produktnamen ausschließlich Kleinschreibung und keine Umlaute – z.B. allgaeu. Ist das auch bei einer geschützten regionalen Herkunftsbezeichnung erlaubt oder muss dafür die offizielle Schreibweise gewählt werden, um den Schutz in Anspruch zu nehmen?”
„Wie streng ist die Beifügung von Regionalnamen zu einer Marke geregelt, also zum Beispiel ‚Flugservice Schwaben‘ oder ‚Baumschule Lechfeld‘?“ Die Antwort kennt Ulrich Wohlfarth, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.