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Brexit und die Folgen für Marken und Designs

Der Übergang von Europäischen Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern in nationale Rechte im Vereinigten Königreich
 
zum 31.12.2020 scheidet das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. 
Europäische Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster verlieren damit ihre Wirksamkeit im Vereinigten Königreich. Das Gleiche gilt für die EU-Teile von internationalen Marken und Geschmacksmustern.
 
Allerdings wird das britische Patentamt für alle zum Jahreswechsel eingetragenen EU-Marken und EU-Geschmacksmuster einen britischen „Klon“ erschaffen, dessen Aktenzeichen auch die amtliche Eintragungsnummer des Europäischen Amtes für Geistiges Eigentum (EUIPO) enthält. Die so entstehenden nationalen, britischen Schutzrechte übernehmen die Anmelde- und Prioritätstage der EUSchutzrechte und sind fortan eigenständig und von den zugrundeliegenden EU-Schutzrechten unabhängig. Sie müssen daher auch getrennt verlängert werden. Wir erstellen hierzu entsprechende Datensätze und werden Sie in Zukunft sowohl an die fälligen Verlängerungstermine der zugrundeliegenden EU-Schutzrechte als auch an die Verlängerungstermine für die „geklonten“ britischen Marken und Geschmacksmuster erinnern. Es fallen keine amtlichen Gebühren an und auch die genannten Datensätze und zusätzlichen Verlängerungserinnerungen erstellen wir für Sie kostenfrei.
 
Für Anmeldungen von EU-Marken und EU-Geschmacksmustern, welche zum Jahreswechsel noch nicht zur Eintragung geführt haben, erzeugt das britische Patentamt keinen solchen „Klon“. Für die Überführung dieser Anmeldungen in korrespondierende britische Anmeldungen, ebenfalls unter Beibehaltung des Anmelde- und Prioritätstages, gilt eine neunmonatige, am 30.09.2021 endende Übergangsfrist. Wir erinnern die Inhaber aller betroffenen Anmeldungen Anfang kommenden Jahres an diese Frist. 
Auf europäische Patente hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU keine Auswirkung, da das Europäische Patentamt keine Behörde der Europäischen Union ist. Das Vereinigte Königreich bleibt unverändert Mitglied im Europäischen Patentübereinkommen. 
Für alle Fragen rund um die Auswirkungen des „Brexit“ auf Ihre geistigen Eigentumsrechte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Patentanwälte Charrier Rapp & Liebau
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