von Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz Patentanwalt Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau Sind Patentlizenzgebühren reine Verhandlungssache? Sind Nutzungsgebühren für Patente eigentlich reine Verhandlungssache? Oder müssen […]
von Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz Patentanwalt Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau Das neue europäische Einheitspatent: So wird es beantragt Ab Juni 2023 tritt das […]
von Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz Patentanwalt Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau Das neue einheitliche Patentgericht: Änderungen für die Durchsetzung europäischer Patente Mit Inkrafttreten des […]
von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau Patente: Was Erfinder wissen müssen! Patente: Was Erfinder wissen müssen! So sichern Sie […]
von Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz Patentanwalt Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau Wie gehe ich mit Patenten von neuen Mitarbeitern um? Was geschieht mit Patentvereinbarungen von […]
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Kann man, vorsichtshalber, einen „schnellen“ Gebrauchsmusterschutz anmelden und den dann später zu einem Patent aufwerten?“ Ob das möglich ist, weiß Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen.
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Ist nach dem Auslaufen eines Patentschutzes bei anderen tatsächlich der Weg frei, sich selbst eine (fast) identische Idee schützen zu lassen?“ Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen, weiß, ob das möglich ist.
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Wenn in unserem Unternehmensprospekt z.B. auf Maschinen und Werkzeugen die Namen der Hersteller sichtbar sind: Verstoßen wir damit gegen Markenrechte oder ist das für uns mit dem Kauf der Tools erledigt? Die Antwort kennt Ulrich Wohlfarth, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.
„Kann man sich auch einen Allerwelts-Nachnamen als Marke schützen lassen, wenn dabeisteht, in welcher Branche man tätig ist?“ Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort.