Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) wurde am 19. Februar 2013 von 25 Mitgliedstaaten der EU – darunter Großbritannien, jedoch nicht von Spanien, Polen und Kroatien – unterzeichnet und sieht die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts (EPG) als gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten (EU-24) für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung vor.