teilnehmende Mitgliedsstaaten des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ): EU-27, ausgenommen Spanien, Kroatien und Polen. Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) einschließlich der dazugehörigen Satzung, wurde am 19. Februar 2013 von zunächst 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), darunter Großbritannien, nicht allerdings von Spanien, Polen und Kroatien, unterzeichnet. Seit dem Austritt von Großbritannien aus der EU gehören noch maximal 24 teilnehmende Mitgliedsstaaten dem EPGÜ an. Stand August 2022 ist das EPGÜ durch insgesamt 16 Staaten bereits ratifiziert (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich). Es wird erwartet, dass Deutschland im Dezember 2022 ratifiziert und danach die noch fehlenden Staaten kurz darauf folgen.