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Raubkopien von Musiktiteln oder Filmen sind nicht die einzige negative Begleiterscheinung des Internets. Illegal kopiert und nachgeahmt werden auch Gestaltungen, Maschinen und Geräte.
„Lassen sich Arbeitszeitmodelle, die wir zugunsten unserer Employer Attractivity entwickelt haben und gezielt bewerben wollen, schützen – und sei es nur mit einem eigenen Namen?“ Die Antwort kennt unser Experte Dr. Stefan Gehrsitz.
„Kann man sich bestimmte Verfahren für flexible Arbeitszeitmodelle, die wir in unserer Gruppe entwickelt haben, und die Bezeichnung dafür schützen lassen? Wir wollen beim Recruiting damit werben und vermeiden, dass der Wettbewerb das einfach abkupfert.“ Die Antwort kennt Ulrich Wohlfarth, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.
„Wir wollen für ein bestehendes Produkt, das geschützt ist, eine zusätzliche Fertigung mit 3D-Druck in die Wege leiten. Reicht es, den Schutz zu erweitern, oder müssen wir das komplett neu aufsetzen?“ Die Antwort kennt Dr. Gehrsitz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.
„Wie weit dürfen wir bei einem Produkt vom ursprünglichen geschützten Design abweichen, ohne dass wir einen neuen Schutz beantragen müssen? Oder ist es grundsätzlich empfehlenswert, jedes Design schützen zu lassen, auch wenn es nur eine leichte Abweichung darstellt?“ Die Antwort kennt Ulrich Wohlfarth, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.