Wann verletzt ein KI-generiertes Bild das Urheberrecht einer Fotografie? Welche Rolle Motiv, Bildgestaltung und Prompts spielen und was Unternehmen beachten müssen.
von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp (Foto: B4BSCHWABEN.de)
Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau
KI-Bildbearbeitung: Wann verletzt sie Urheberrechte?
Wie weit reicht der Urheberrechtsschutz an einer Fotografie, wenn sie als Vorlage für ein mit generativer KI erzeugtes Bild dient? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf zu befassen. In seinem Urteil vom 2. April 2026 (Az. I-20 W 2/26) entschied das Gericht über eine Unterwasserfotografie eines spielenden Hundes mit rotem Ball. Der Antragsgegner hatte die Bilddatei in eine bildgenerierende KI-Software hochgeladen und daraus eine comichafte Abbildung erzeugen lassen, die anschließend auf einer Website veröffentlicht wurde.
Links das Originalfoto, rechts das KI-generierte Bild:
Entscheidend war die Frage, ob das KI-Bild das Urheberrecht an der Originalfotografie verletzt. Das verneinte das Gericht. Geschützt ist nicht das Motiv – also ein Hund unter Wasser mit einem roten Spielzeug –, sondern die konkrete fotografische Gestaltung. Dazu gehören etwa Bildausschnitt, Perspektive, Lichtführung, Farbwirkung sowie Schärfe und Unschärfe. Im konkreten Fall erkannte das Gericht zwar dasselbe Motiv, aber keine Übernahme der prägenden Gestaltungselemente. Das Original wirkte durch seinen engen Bildausschnitt, die Perspektive und die Unschärfe dynamisch und realistisch. Das KI-Bild zeigte dagegen den vollständigen Hund in einer deutlich anders gestalteten, comicartigen Darstellung.
Worauf Unternehmen bei der Nutzung generativer KI achten sollten und inwieweit KI-generierte Bilder selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, erklärt Patentanwalt Dr. Bertram Rapp im neuen Beraterpool von B4BSCHWABEN.de.
