von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp (Foto: B4BSCHWABEN.de) Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau Wenn KI zum Urheberrechtsfall wird: OpenAI erneut vor Gericht Wieder muss […]
„Wir wollen für ein bestehendes Produkt, das geschützt ist, eine zusätzliche Fertigung mit 3D-Druck in die Wege leiten. Reicht es, den Schutz zu erweitern, oder müssen wir das komplett neu aufsetzen?“ Die Antwort kennt Dr. Gehrsitz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.
Bis ein Produkt zur Marktreife gebracht wird, kann viel Zeit vergehen. Doch wann ist der beste Zeitpunkt, einen Patentrechtler mit ins Boot zu holen? Das weiß unser Profi für Patentfragen, Dipl. Ing. Thomas Schwarz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.