von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp (Foto: B4BSCHWABEN.de)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

Quadratisch, praktisch, umstritten: Wieso das erste Ritter-Sport-Urteil „fragwürdig“ ist

Wie weit reicht der Schutz einer Formmarke? Im Streit zwischen Ritter Sport und der Herstellerin des „Monnemer Quadrat“ zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Wende ab.

 

Noch im Februar berichtete ich über die Entscheidung der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart. Dieses hatte die Klage von Ritter Sport gegen die Mannheimer Herstellerin des „Monnemer Quadrat“ zurückgewiesen. Zwischen Schokolade und Müsliriegeln bestünde keine markenrechtliche Ähnlichkeit, weil diese zu verschiedenen Anlässen verzehrt würden, so die äußerst fragwürdige Begründung.

Erwartungsgemäß sah dies das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG), welches nun über die Berufung von Ritter Sport zu entscheiden hat, anders. Es vertrat die in der mündlichen Verhandlung geäußerte Rechtsauffassung, die Produkte würden in derselben Situation genutzt, beispielsweise bei einer Wanderung als Energielieferant. Somit gibt es nach Auffassung des Oberlandesgerichts an der Ähnlichkeit der Waren keinen Zweifel. Diese ist eine wichtige Vorrausetzung für die markenrechtliche Verwechslungsgefahr. Das Gericht sieht aber auch eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Formen.

Wie mächtig Markenrechte an Formmarken sein können und welche Folgen das Urteil für das „Monnemer Quadrat“ haben könnte, erfahren Sie im neuen Beraterpool von B4BSCHWABEN.de.

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