2020-09-18
Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt, European Patent Attorney. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU

Markenbotschafter: „Welche Bildrechte gelten für Mitarbeiter?“

Mitarbeiter sind das Gesicht eines Unternehmens. Es erscheint daher naheliegend, das Unternehmen mit Fotos und Namen von Mitarbeitern in der Außendarstellung zu repräsentieren, beispielsweise auf der Homepage des Unternehmens oder in Social-Media-Plattformen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter.
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