2021-02-09
Patentanwalt Dr. Betram Rapp

“Kann ich ein Gebrauchsmuster zum Patent aufwerten?”

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Kann man, vorsichtshalber, einen „schnellen“ Gebrauchsmusterschutz anmelden und den dann später zu einem Patent aufwerten?“ Ob das möglich ist, weiß Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen.
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