Patentanwalt Dr. Betram Rapp

von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp
(Foto: Laura Cedrone/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

7 Punkte für einen effektiven Markenschutz

Markenexperte Dr. Betram Rapp zeigt in seinem neusten Beitrag die wichtigsten Überlegungen und Tipps rund um den Rechtsschutz der eigenen Marke auf.
 

Eine Marke hat die Funktion, eigene Produkte zu individualisieren und hervorzuheben. Sie kann für Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Als Inhaber einer Marke kann man Dritten verbieten, gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen für gleiche oder ähnliche Produkte zu benutzen. Noch wichtiger ist aber die Defensivfunktion der Marke, also die Sicherheit, die eigenen Produktbezeichnungen weiterführen zu dürfen, wenn ein Dritter sie als Marke anmeldet. Tatsächlich besteht nämlich ohne eine eigene Marke kein Weiterbenutzungsrecht an bereits benutzten Bezeichnungen, wenn diese von einem anderen angemeldet werden!

Nachfolgend einige hilfreiche Überlegungen im Zusammenhang mit der eigenen Markenanmeldung:

1. Kann die Marke geschützt werden?

Bezeichnungen, welche für die betreffenden Produkte nicht unterscheidungskräftig sind und für die Wettbewerber zur Produktbeschreibung freigehalten werden müssen, können nicht als Marke geschützt werden. Beispielsweise kann das Wort „Apple“ nicht für Obst, wohl aber für Computer geschützt werden.

Tipp: Eine beschreibende Angabe kann verbal oder grafisch so verfremdet werden, dass sie schutzfähig wird, z.B. aeroclean statt airclean für Luftreinigungsgeräte.

2. Gibt es die Marke schon?

Unabdingbar ist eine Markenrecherche, um herauszufinden, ob die Bezeichnung bereits belegt ist. Wichtig: Es gibt drei verschiedene Markensysteme mit Wirkung für Deutschland, nämlich die deutschen Marken, die europäischen Unionsmarken und die internationalen Registrierungen. Recherchiert werden sollte zudem nicht nur nach identischen Marken, sondern auch im Ähnlichkeitsbereich. Dabei ist es zulässig, dass die gleiche Marke mehrfach existiert, wenn sie für verschiedene, nicht verwechselbare Produkte geschützt ist. Beispielsweise gehört die Marke „Powerball“, einerseits für Geschirrspülmittel, andererseits für Spielzeug unterschiedlichen Inhabern. Werden bei der Recherche potentielle Kollisionen mit älteren Marken ermittelt, lassen sich diese häufig mit sogenannten Abgrenzungsvereinbarungen lösen.

Tipp: Auf der Website www.tmdn.org/tmview/welcome können Markeneintragungen recherchiert werden.

3. Welche Waren und Dienstleistungen?

Mit der Markenanmeldung muss auch ein Verzeichnis der gewünschten Waren und Dienstleistungen beim Patentamt eingereicht werden. Häufig werden jedoch bei der Anmeldung wichtige Waren und Dienstleistungen vergessen oder eine unzutreffende Angabe gemacht, was dazu führt, dass die Marke wertlos ist. Beispielsweise wird der Inhaber eines Möbelhauses zwar intuitiv die Waren „Möbel, Spiegel, Bilderrahmen“ in Klasse 20 benennen. Dies ist jedoch ein schwerwiegender Fehler, da er üblicherweise solche Waren nicht selbst herstellt, sondern nur vertreibt und daher die Klasse 35 „Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen“ zutreffend wäre.

4. Weniger ist mehr!

Häufig wird der Fehler gemacht, komplexe Marken, welche aus Wort- und Bildelementen bestehen, als Ganzes anzumelden. Solche Marken sind leicht zu umgehen, wenn nur ein Teil davon verwendet wird.

Tipp: Bei einer kombinierten Wort-/Bildmarke empfiehlt es sich häufig, den Wort- und Bildbestandteil unabhängig voneinander anzumelden…

5. Wo soll die Marke geschützt werden?

Hier stellt sich zunächst die Frage, in welchen Ländern die Marke verwendet werden soll und daher Schutz benötigt wird. Oftmals wird eine deutsche Markenanmeldung oder eine Unionsmarkenanmeldung mit Benennung aller 28 EU-Mitgliedsstaaten eingereicht. Auf beide Marken kann anschließend noch eine internationale Registrierung gestützt werden, in der die meisten Länder der Welt benannt werden können.

Tipp: Wenn internationaler Markenschutz auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union beansprucht werden soll, empfiehlt es sich, diese internationale Registrierung auf eine deutsche Marke, und nicht auf eine EU-Marke zu stützen, da dies deutlich kostengünstiger ist

6. Was passiert nach der Anmeldung?

Zunächst wird die Marke, wenn alles richtig gemacht wurde, vom Patentamt eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kann aus der Marke gegen jüngere Marken, zu denen Verwechslungsgefahr vorliegt, Widerspruch eingelegt werden. Zudem können Sie nun neben Ihrer Marke das begehrte ®-Zeichen anbringen, welches auf Ihre eingetragene Marke hinweist.

Tipp: Es empfiehlt sich, eine Kollisionsüberwachung zu beauftragen, da das Deutsche und Europäische Markenamt bei der Eintragung von neuen Marken nicht prüfen, ob es bereits ältere Rechte gibt und es dem Markeninhaber überlassen bleibt, diese verwechselbaren jüngeren Marken selbst zu ermitteln und fristgerecht dagegen vorzugehen.

7.  Muss ich die Marke benutzen?

Spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Eintragungstag muss die Marke selbst oder mit Einverständnis durch einen Dritten benutzt werden, da sie ansonsten löschungsreif ist und (auf entsprechenden Antrag) wegen Nichtbenutzung aus dem Register gelöscht werden kann.

Tipp: Prüfen sie spätestens nach 4 Jahren, ob die Erfordernisse der Benutzung erfüllt sind, damit die Marke nicht löschungsreif wird.

Unter Berücksichtigung obiger Überlegungen können Sie Ihre Bezeichnung effektiv als Marke schützen lassen. Betreiben sie anschließend aktives Marketing und profitieren Sie von dem umfassenden Rechtsschutz durch Ihre eigene Marke.

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