Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt, European Patent Attorney. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU

von Dipl.-Phys. Dr. Stefan Gehrsitz

Patentanwalt Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau

Corona-Impfstoffproduktion: Können Zwangslizenzen helfen?

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie laufen aktuell auch in Deutschland die Corona-Impfungen. Wie eine Aussetzung des Patentschutzes für die bisher zugelassenen Impfstoffe dazu beitragen könnte, den Impf-Verlauf zu beschleunigen.
 
B4B-Leser fragt:

Können für die Corona-Impfstoffproduktion Zwangslizenzen erteilt werden?         

Experte Dr. Stefan Gehrsitz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU antwortet:

Die Impfungen gegen das Corona-Virus sind in Deutschland bisher kaum zufriedenstellend verlaufen. Erst rund 4,9 Prozent der Bevölkerung haben wenigstens eine von zwei notwendigen Impfinjektionen erhalten. Als Grund dafür wird angeführt, dass die Impfstoffe nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, weil die Produktionskapazitäten nicht ausreichen. Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Produktionskapazitäten wäre die Aussetzung des Patentschutzes für die bisher zugelassenen Impfstoffe, so dass außer den Unternehmen, die diese Impfstoffe entwickelt haben, auch andere Pharmahersteller rechtlich in die Lage versetzt werden, die Impfstoffe zu produzieren. Rechtliche Möglichkeiten stehen hierzu jedenfalls zur Verfügung:

Aussetzung des Patentschutzes und geregelte Zwangslizenz

Das Deutsche Patentgesetz sieht zwei Möglichkeiten hierfür vor, nämlich eine von der Bundesregierung angeordnete Aussetzung des Patentschutzes für Erfindungen, die im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden sollen (§ 13 PatG) sowie eine im § 24 des Patentgesetztes geregelte Zwangslizenz zugunsten eines Unternehmens, wenn ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz vorliegt und das Unternehmen (Lizenzsucher) sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolglos bemüht hat, vom Patentinhaber eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen zur Benutzung der patentieren Erfindung zu erhalten (§ 24 (1) PatG). Bei der Aussetzung des Patentschutzes gemäß § 13 PatG muss die Initiative von der Bundesregierung ausgehen, wobei dem Patentinhaber gegenüber dem Bund ein Anspruch auf angemessene Vergütung zusteht, wohingegen im Falle einer Zwangslizenz gemäß § 24 PatG ein Unternehmen gefordert ist, die Initiative zur Erhaltung einer Lizenz zur Benutzung der patentierten Erfindung zu ergreifen und dem Patentinhaber eine Lizenzgebühr zusteht, die vom Lizenznehmer zu zahlen ist.

Bisher hat weder die Bundesregierung eine Aussetzung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffe initiiert noch ist ein Fall bekannt geworden, dass sich ein Pharmaunternehmen (erfolglos) darum bemüht hat, von einem Entwickler der bisher zugelassenen Impfstoffe eine Lizenz zur Herstellung des Impfstoffs zu erhalten.

Erhebliche Eingriffe in freie Markwirtschaft

Aus Sicht des für eine Aussetzung des Patentschutzes oder für eine Erteilung einer Zwangslizenz zuständigen Bundesjustizministeriums gibt es keine Belege dafür, dass gerade der Schutz geistiger Eigentumsrechte eine angemessene Versorgung mit Produkten behindert. Die Bundesregierung setzt anstelle einer staatlich angeordneten Aussetzung des Patentschutzes für die Impfstoffe auf eine „freiwillige Erteilung von Lizenzen durch die Rechteinhaber“ an andere Pharmahersteller, die an einer Produktion der Impfstoffe unter einer Lizenz des Entwicklers interessiert sind. Dabei hat die Bundesregierung die Wahrung des auf Wettbewerb basierenden marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems und die Eigentumsgarantie im Blick. Eine Aussetzung des Patentschutzes oder Zwangslizenzen stellen erhebliche Eingriffe in diese Grundsätze der freien Marktwirtschaft dar, die zumindest auf lange Sicht innovationsschädlich sein können.

Im März wird über den Antrag entschieden

Im internationalen Umfeld haben bereits einige Staaten, wie Südafrika und Indien, bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag hinterlegt, um den Patentschutz zu Produkten aussetzen zu können, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie notwendig sind. Im März wird ein Treffen des Rats zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), dem alle WTO-Länder angehören, stattfinden, um über den Antrag zu entscheiden. Eine Stattgabe des Antrags erscheint dabei eher unwahrscheinlich, weil hierfür eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich sein wird und sich bereits die Europäische Union, die USA, Großbritannien und Japan gegen eine Aussetzung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffe auf internationaler Ebene ausgesprochen haben.

Von dieser Entwicklung ist auszugehen

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung einer Aussetzung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffe oder einer Zwangslizenz als „ultima ratio“ zustimmt. Ungeachtet dieser rechtlichen Grundlagen stellt sich allerdings die Frage, ob eine kurzfristige Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an Impfdosen überhaupt durch andere Hersteller bereitgestellt werden kann, denn es dürfte weltweit nur wenige Pharmaunternehmen geben, die in so kurzer Zeit technologisch in die Lage gebracht werden können, um die Corona-Impfstoffe in der notwendigen Menge und Qualität zu liefern.

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