von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp (Foto: B4BSCHWABEN.de)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

AfD-Logo gelöscht: Wann Markenrechte durch fehlende Nutzung verfallen

Der Fall um das AfD-Logo zeigt, wie schnell selbst bekannte Marken angreifbar werden. Doch wann liegt nach der Benutzungsschonfrist eine rechtserhaltende Nutzung vor? Und wann droht der Verlust der Markenrechte?
 
Das Markengesetz gesteht dem Inhaber einer Marke zunächst einen Zeitraum von fünf Jahren ab Veröffentlichung der Eintragung seiner Marke zu, in welchem ihm die vollen Rechte aus der Marke zukommen, ohne dass er sie selbst benutzen muss. Dies ist die sogenannte „Benutzungsschonfrist“. Sobald dieser Zeitraum vorbei ist, muss jedoch eine tatsächliche und nicht nur zum Schein dienende Nutzung erfolgen, die wirtschaftlich sinnvoll und in markenmäßiger Weise sein muss.
 
Wann eine Marke als „benutzt“ gilt und wie sich das auf den AfD-Fall auswirkt, erklärt Patentanwalt Dr. Bertram Rapp im Beraterpool von B4BSCHWABEN.de.
 
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