Schutzrechte

Innovationen sind das Rückgrat vieler Unternehmen und Schutzrechte sichern diese wertvollen Ideen gegen Nachahmung. Ohne rechtlichen Schutz kann jede Person Ihre Entwicklung kopieren und wirtschaftlich nutzen. Deshalb sind eingetragene Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Designs oder Marken unverzichtbar, um das geistige Eigentum eines Unternehmens langfristig zu sichern.

Je nach Art der Erfindung oder Gestaltung greifen unterschiedliche Formen des Rechtsschutzes. Technische Schutzrechte werden durch Patente und Gebrauchsmuster abgesichert, während eingetragene Designs die Gestaltung von Produkten schützen, und Marken wiederum Firmen- und Produktkennzeichnungen sichern. Alle Schutzrechte erfordern ein spezielles Anmeldeverfahren bei den zuständigen Patent- und Markenämtern.

Patente

Das Patent – eines der stärksten technischen Schutzrechte

Patente betreffen technische Erfindungen und werden einem amtlichen Prüfungsverfahren unterzogen, das gewöhnlich einige Jahre dauert. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird das Patent erteilt und entfaltet seinen Schutz. Aufgrund der umfangreichen Prüfung durch das Patentamt ist die Rechtsbeständigkeit jedoch weitestgehend gesichert, sodass ein Patent ein starkes Schutzrecht darstellt. Patente können sowohl Produkte und Vorrichtungen, Stoffe oder Anordnungen als auch Verfahren schützen.

Nach der deutschen Patentanmeldung beginnt eine Prioritätsfrist von einem Jahr, innerhalb derer weitere Anmeldungen für dieselbe Erfindung im Ausland oder auf europäischer Ebene erfolgen können.

Der Schutzbereich eines Patents ergibt sich aus dem Hauptanspruch. Nur was dort beansprucht wird, entfaltet auch Schutz. Da die Formulierung technischer Schutzrechte komplex ist, empfiehlt sich eine sachkundige Beratung durch einen Patentanwalt. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und Ihre Erfindung durch den Anspruchswortlaut tatsächlich zutreffend wiedergegeben wird.

Die Kunst besteht dabei darin, die für die Erfindung wesentlichen und notwendigen Merkmale zu abstrahieren und nur diese zu beanspruchen. So lassen sich vom Schutzbereich der Ansprüche nicht umfasste Umgehungslösungen bestmöglich ausschließen.

Ein erteiltes Patent bietet Schutz für bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster – schneller Schutz für technische Ideen

Das Gebrauchsmuster wird oft als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet und zählt ebenfalls zu den technischen Schutzrechten. Es schützt neue und gewerblich anwendbare Erfindungen, die auf einem erfinderischen Schritt basieren. Wie auch der Patentschutz lässt sich das Gebrauchsmuster in allen Gebieten der Technik anmelden. Ein Schutz von Verfahren wie beispielsweise Arbeitsverfahren ist allerdings nicht möglich.

Anders als beim Patent prüft das Deutsche Patent- und Markenamt das Gebrauchsmuster nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe. Dadurch kann die Eintragung oft innerhalb weniger Wochen erfolgen.

Dieser schnelle Weg zum Schutzrecht ist besonders attraktiv für Unternehmen, die kurzfristig ihre Ideen absichern möchten. Der Nachteil liegt jedoch in der geringeren Rechtssicherheit: Erst im Streitfall wird geprüft, ob das Gebrauchsmuster tatsächlich schutzfähig ist.

Ein Gebrauchsmuster bietet im Vergleich zum Patent nur Schutz für maximal zehn Jahre ab Anmeldetag. Basierend auf dem Gebrauchsmuster kann man jedoch auch wie beim Patent innerhalb der einjährigen Prioritätsfrist nationale oder internationale Patentanmeldungen einreichen.

Marken

Marken als Schutzrechte

Marken sind Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen. Sie können aus Wörtern, Symbolen, Logos, Farben oder sogar Klängen bestehen. Eine eingetragene Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens hinsichtlich ihrer Herkunft zu unterscheiden. Das Publikum verbindet hiermit bestimmte Qualitätsvorstellungen, die durch den Markeninhaber gewährleistet werden.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke besitzt das ausschließliche Nutzungsrecht und kann Dritten die Verwendung untersagen. Damit zählt die Marke zu den wichtigsten Schutzrechten im Bereich der Unternehmenskommunikation und Markenstrategie.

Design-Icon

Designschutz – das äußere Erscheinungsbild absichern

Ein eingetragenes Design schützt die Form, Linienführung, Farben und Oberflächen von Erzeugnissen. Nach der Eintragung des Designs hat ausschließlich der Inhaber das Recht auf dessen Benutzung. Schutzrechte dieser Art werden ohne amtliche Sachprüfung eingetragen. Das ermöglicht einen schnellen und kostengünstigen Schutz.

Im Streitfall wird die Schutzfähigkeit des Designs zugunsten des Inhabers gesetzlich vermutet. Im Zweifel muss also der potenzielle Verletzer die fehlende Schutzfähigkeit beweisen.