Unsere Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz

Sie haben eine innovative Idee, eine technische Erfindung oder ein einzigartiges Produktdesign entwickelt? Oder möchten Sie den Namen Ihres Produkts oder die Identität Ihres Unternehmens schützen? Als Ihre Patentanwaltskanzlei in Augsburg stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise im gewerblichen Rechtsschutz zur Seite.

Wir beraten Sie bei der Patentanmeldung, unterstützen Sie beim Markenschutz und vertreten Ihre Interessen engagiert, um Ihre Rechte wirksam durchzusetzen. So stellen wir sicher, dass Ihre Ideen und Kennzeichen geschützt bleiben und nicht von anderen genutzt oder wirtschaftlich verwertet werden.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz:

  1. Allgemeine Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz und Entwicklung von Anmeldestrategien
  2. Recherchen zur Neuheit von Erfindungen und Designs
  3. Ausarbeiten von Schutzrechtsanmeldungen
  4. Einreichen von Schutzrechtsanmeldungen und Vertretung im amtlichen Prüfungsverfahren
  5. Verteidigung von Schutzrechten
  6. Markenkollisionsüberwachung
  7. Durchsetzung von Schutzrechten
  8. Aufrechterhaltung von Schutzrechten und Verwaltung von Schutzrechtsportfolios
  9. Gestaltung von Lizenzverträgen zur Verwertung von Schutzrechten und Know-how
  10. Vertragsgestaltung und Prozessentwicklung zur Erlangung und Vergütung von Rechten an Arbeitnehmererfindungen
  11. Vertragsgestaltung zum Erwerb oder Übertragung von Schutzrechten

Leistungen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen:

Sie möchten Ihre Entwicklungen in kommerziellen Produkten einsetzen oder einen neuen Markennamen für Ihr Produkt etablieren? Dann sollten Sie überprüfen, ob einer Vermarktung Ihrer Produkte und Marken Rechte Dritter entgegenstehen.

Folgendes übernehmen wir gerne für Sie:

  1. Recherchen zur Ausübungsfreiheit von technischen Produkten und Produktdesigns sowie Markenrecherchen
  2. Bewertung eines Verletzungsrisikos und Entwicklung von Umgehungslösungen
  3. Vorbereitung und Durchführung von Angriffen gegen Fremdschutzrechte
  4. Gestaltung von Verträgen zur Ausräumung von Kollisionen mit Fremdschutzrechten
  5. Abwehr von Verletzungsansprüchen, auch gegen Verletzungsklagen