Unsere Patentanwaltskanzlei
Seit 90 Jahren steht unsere Augsburger Patentanwaltskanzlei für Professionalität, Kompetenz und Mandantennähe.
Die Wurzeln von Charrier Rapp & Liebau reichen bis ins Jahr 1935 zurück. Gegründet wurde die Patentanwaltskanzlei von unseren geschätzten Vorgängern Dipl.-Ing. Rolf Charrier, Dr.-Ing. E. Liebau und dessen Sohn Dipl.-Ing. G. Liebau. Mit ihrem Engagement, ihrer fachlichen Exzellenz und ihrem Vertrauen haben sie über Jahrzehnte enge Beziehungen zu unseren Mandanten aufgebaut und damit den Grundstein für den hervorragenden Ruf der Kanzlei gelegt.
Seit jeher vertrauen uns sowohl Einzelerfinder und kleinere Unternehmen als auch international renommierte und erfolgreiche Firmen. Mit kompetenter Beratung, verlässlicher Unterstützung und einem schnellen, unkomplizierten Vor-Ort-Service im bayerisch-schwäbischen Wirtschaftsraum setzen wir alles daran, diesen erfolgreichen Weg fortzuführen.
Tätigkeitsschwerpunkte unserer Patentanwaltskanzlei
Wir beraten und vertreten in- und ausländische Unternehmen, vorwiegend aus dem Bereich des Mittelstandes, auf den Gebieten des Patent-, Marken- und Musterrechts.
Alle Patentanwälte sind zugelassen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI), dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) und/oder dem Europäischen Patentamt (EPA).
Im Bereich der technischen Schutzrechte – Patent und Gebrauchsmuster – sind in unserer Kanzlei alle Fachrichtungen von Maschinenbau über Elektrotechnik und Physik bis hin zur Verfahrenstechnik und Chemie vertreten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Patentanwaltskanzlei: nationales und internationales Marken- und Designrecht. Darunter versteht sich der Schutz von Firmen- und Produktmarken und von Produktgestaltungen, einschließlich der Durchsetzung von Schutzrechten. Zudem führen wir sogenannte Freedom-to-Operate-Recherchen durch. Diese befassen sich mit dem Stand der Technik und bereits existierenden Schutzrechten. So geben wir Ihnen die maximale Sicherheit, dass Sie keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen.
In enger Zusammenarbeit mit der IHK Schwaben bieten wir außerdem eine kostenlose Erfinder-Erstberatung an.
