Patentanwalt Dr. Betram Rapp

von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp
(Foto: Charrier Rapp & Liebau)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

Vereinfachter Markenschutz im Ausland – Thailand jetzt Mitglied des IR-Marken-Systems

Das sogenannte Madrider System zur internationalen Registrierung von Marken hat die Kosten für Auslandsmarken stark gesenkt.

Besonders vorteilhaft ist, dass grundsätzlich kein Auslandsvertreter eingeschaltet werden muss. Vielmehr kann die internationale Registrierung unmittelbar bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum eingereicht werden und entfaltet dann automatisch Schutz in allen benannten Staaten. Lediglich falls ein Staat Beanstandungen erhebt, kann dort ein Schutzbewilligungsverfahren durchgeführt werden, wozu dort ein Auslandsvertreter erforderlich ist. In den meisten Fällen erhält man jedoch unmittelbaren Schutz in allen gewünschten Ländern.

Dem Madrider System haben sich in jüngster Zeit eine Reihe wichtiger Staaten angeschlossen, in welchem Markenschutz bislang nur über nationale Markenanmeldungen möglich war, insbesondere die Philippinen und Kolumbien (im Jahre 2012), Mexiko (im Jahre 2013), Tunesien (in Jahre 2013), Brunei (im Jahre 2017), Algerien (im Jahre 2015) und die Afrikanische Patentorganisation (im Jahre 2015).

Jüngster Mitgliedsstaat ist nun Thailand, welches dem Übereinkommen am 7. November 2017 beitreten wird. Ab diesem Zeitpunkt kann Thailand bei internationalen Registrierungen benannt werden. Es ist jedoch auch möglich, bereits bestehende internationale Registrierungen auf Thailand auszudehnen.

Gerne stehen wir für weiterführende Informationen zum Markenschutz im Ausland zur Verfügung.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner