Wieder muss sich OpenAI vor Gericht mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung auseinandersetzen. Der Fall „Das NEINhorn“ zeigt, welche rechtlichen Fragen der Einsatz generativer KI aufwirft.
von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp (Foto: B4BSCHWABEN.de)
Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau
Wenn KI zum Urheberrechtsfall wird: OpenAI erneut vor Gericht
Der Carlsen-Verlag hat vor dem Landgericht München I Klage gegen OpenAI erhoben, weil ChatGPT mit nur wenigen Eingaben komplett neue Versionen der bekannten Bilderbuchserie „Das NEINhorn“ erzeugte – und zwar nicht nur verwechslungsfähig ähnliche Bilder und Texte, sondern sogar ein Cover, das dem Original verblüffend ähnlich ist. Zudem wurden auch noch der Carlsen-Verlag als Herausgeber sowie Marc-Uwe Kling und Astrid Henn als Autoren auf der Titelseite genannt.
Bleibt das Landgericht München I bei seiner im Fall GEMA/OpenAI geäußerten Rechtsauffassung, ist auch hier mit einer Verurteilung zu rechnen. Man darf allerdings sehr gespannt auf das Urteil einer Rechtsmittelinstanz, hier des Oberlandesgerichts München, sein. In letzter Instanz wird die Verletzung von Urheberrechten durch generative KI wohl erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden.
Worauf Unternehmen bei der Nutzung generativer KI achten sollten, erklärt Patentanwalt Dr. Bertram Rapp im neuen Beraterpool von B4BSCHWABEN.de.
