von Dipl.-Phys. Dr. Bertram Rapp (Foto: B4BSCHWABEN.de)

Patentanwalt Dr. Bertram Rapp, Charrier Rapp & Liebau

E-Gitarrenmodell Stratocaster: Warum das Fender-Urteil die Branche beschäftigen wird

Das Landgericht Düsseldorf erkennt der Fender Stratocaster urheberrechtlichen Schutz zu. Die Entscheidung könnte den rechtlichen Umgang mit ikonischen Produktdesigns verändern – auch wenn viele Fragen noch offen sind.

 

Mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 14c O 64/25) hat das Landgericht Düsseldorf der legendären Elektrogitarre Fender Stratocaster urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst zugesprochen. Für die Musikinstrumentenbranche ist das eine bemerkenswerte Entscheidung.

Aus Sicht des gewerblichen Rechtsschutzes ist dabei weniger das konkrete Ergebnis überraschend als vielmehr die rechtliche Begründung. Jahrzehntelang wurden Gitarrenformen primär unter den Gesichtspunkten des Design- und Markenrechts diskutiert. Nun rückt das Urheberrecht in den Mittelpunkt – mit potenziell deutlich längerer Schutzdauer und schärferen Ansprüchen gegen Nachahmer. Das LG Düsseldorf stützt sich ausdrücklich auf die neue EuGH-Rechtsprechung „Mio/konektra“ und betont die individuelle schöpferische Gestaltung des Stratocaster-Korpus.

 

Warum das Urteil weit über die Musikbranche hinaus Signalwirkung haben könnte, erklärt Patentanwalt Dr. Bertram Rapp im neuen Beraterpool von B4BSCHWABEN.de.

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